ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der FRITZ Bremen GmbH (im folgenden einheitlich „FRITZ“ oder „FRITZ Bremen“) und den Einzelkunden, Besuchern, Gästen, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden oder Gäste“). Für Rechtsgeschäfte zwischen der FRITZ Bremen GmbH und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das FRITZ Bremen nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Einlass ins FRITZ Bremen ist grundsätzlich um 18:00 Uhr bzw. mindestens 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Ausnahmen bestehen nur bei Fremdveranstaltungen oder auf Grund von verändertem Vorstellungsbeginn.
Im FRITZ Bremen besteht grundsätzlich freie Platzwahl. Ein Anspruch auf bestimmte oder zusammenhängende Plätze besteht nicht. Das FRITZ Bremen reserviert Plätze für Gruppen ab 12 Personen bei vorheriger Anmeldung bis spätestens 2 Tage vor Vorstellung. Das FRITZ Bremen behält sich vor, Plätze für Hausgäste (Presse, Gäste von Künstlern etc.) auch für weniger als 10 Personen zu reservieren, ohne dass dadurch ein Anspruch für weitere Kunden auf Reservierungen für Gruppen unter 12 Personen entsteht.
Das FRITZ Bremen behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen. Die Eintrittskarten verlieren nach Beginn der Veranstaltung ihre Gültigkeit. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
Die baupolizeilich abgenommene Tisch- und Stuhlordnung im Theater darf nicht verändert werden. Tische und Stühle dürfen nicht aus den Reihen genommen, zusammengestellt und in die Fluchtwege gestellt werden.
Es dürfen keine eigenen Speisen und Getränke in das FRITZ Bremen mitgebracht und verzehrt werden.
Der Betrieb von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsgeräten während der Vorstellung ist untersagt. Die Geräte sind während der Vorstellung abzuschalten.
Ohne ausdrückliche Genehmigung des FRITZ Bremen dürfen während der Vorstellung aus Urheber- und Leistungsschutzrechtlichen Gründen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden. Dies gilt auch für den Einsatz von Mobiltelefonen zu diesem Zweck. Bei Zuwiderhandlungen können Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung der Folgen vom FRITZ Bremen verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat..
Die FRITZ Bremen ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Median zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
Im FRITZ Bremen gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe. Aus Sicherheitsgründen nach der Versammlungsstättenverordnung dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen oder sonstige Behältnisse ab einer Größe von 40 x 40 x 20 cm, Regenschutz und Regenbekleidung NICHT mit in den Saal genommen werden. Im Saal sind maximal Abendgarderobe, Sakko oder eine leichte Jacke / Jäckchen gestattet. Die Abgabe von Mänteln, Jacken und anderen Kleidungsstücken an der Garderobe ist gebührenpflichtig. Der derzeit gültige Preis wird im Theater bekannt gegeben. Sämtliche Garderobenteile (Mäntel, Jacken) dürfen aufgrund von Feuerschutzbestimmungen und bauamtlicher Verordnung im Theatersaal nicht über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen bzw. Tischen verstaut werden. Diese sollten an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Sollte der Kunde bzw. Karteninhaber Garderobenteile mit in den Theatersaal nehmen, muss er diese am Körper tragen oder während der Vorstellung auf seinen Schoß legen. Schirme, Stöcke - ausgenommen Stöcke Gehbehinderter, große Taschen oder ähnliche Gegenstände dürfen keinesfalls mit in den Theatersaal genommen werden und sind an der Garderobe gegen eine Gebühr abzugeben. Neben den Sicherheitsvorschriften gebietet zudem die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Veranstaltungsgästen dieser Anweisung Folge zu leisten. Das Einlasspersonal des Theaters ist verpflichtet, diese Regelung durchzusetzen. Wir bitten um Beachtung und Rücksichtnahme.
Im Brandfall und bei sonstigen Gefahrensituationen sind die Besucher verpflichtet das Haus unverzüglich über den nächstgelegenen Ausgang, insbesondere die gekennzeichneten Notausgänge, zu verlassen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Im Theatersaal sind die Notausgänge mit dementsprechenden Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten.
Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches, der Licht- und Tonregie, des Backstages und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des Personals des FRITZ Bremen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch das Personal des FRITZ Bremen das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, sind nicht berechtigt das FRITZ Bremen zu betreten. Des Weiteren kann offensichtlich Betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte oder Ausweis verweigert werden. Personen, die nicht dem Anlass entsprechend gekleidet sind, kann der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte ebenso verwehrt werden.
Die Hausordnung gilt bis auf Widerruf von Seiten der FRITZ Bremen GmbH. Mit Betreten des Gebäudes erkennen (der Mieter,) die Veranstaltungsbesucher und sonstige Personen diese Hausordnung an.
In sämtlichen Räumen des FRITZ Bremen herrscht das gesetzliche Rauchverbot (Art. 2 Nr. 6 GSG). Rettungswege und Notausgänge sind ständig frei zu halten. Tiere dürfen nicht in den Theatersaal mitgenommen werden. Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Entstandene Personen- und/oder Sachschäden sind während der Veranstaltung dem Veranstalter bzw. dem Betriebspersonal zu melden. Später angezeigte Personen- und/oder Sachschäden werden nicht anerkannt.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen FRITZ Bremen und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Bremen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung. Für Fremdleistungen haftet nicht das FRITZ Bremen, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
Bremen, den 13. November 2024
(* ) Garderobenpflicht - Erläuterung: Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände mit in den Saal genommen werden. Diese müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dem Besucher wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht und die pauschalen Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von fünf Euro ersetzt hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das FRITZ Bremen die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens EUR 500,00. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.